Sie fühlen sich psychisch belastet und vermuten, eine seelische Erkrankung zu entwickeln oder bereits entwickelt zu haben? Sie befürchten, die aktuelle Situation alleine nicht mehr ausreichend bewältigen zu können? Sie erwägen psychotherapeutische Unterstützung in Anspruch zu nehmen, sind aber unsicher, ob eine Psychotherapie das Richtige für Sie ist?
In einem persönlichen Erstgespräch finden wir gemeinsam heraus, ob eine Psychotherapie für Sie hilfreich sein kann – und ob meine Praxis die richtige Anlaufstelle für Sie ist.
Einer Psychotherapie gehen bis zu drei Sprechstunden sowie bis zu fünf probatorische Sitzungen voran. Diese ersten Stunden werden i.d.R. ohne weiteres von Privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfe übernommen.



Die Sprechstunden dienen der Diagnostik, der Feststellung ob eine Psychotherapie angezeigt ist sowie der Klärung der für Sie geeigneten Therapieform. Bei den Sprechstunden handelt es sich zunächst um unverbindliche Termine, die ein gegenseitiges Kennenlernen ermöglichen und damit die Entscheidungsgrundlage bezüglich einer anschließenden Psychotherapie schaffen.
Für den Fall, dass die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Sie geeignet ist und wir uns für eine gemeinsame Therapie entscheiden, wird zu den probatorischen Sitzungen übergegangen. In diesem Zeitraum bereiten wir uns auf eine therapeutische Zusammenarbeit vor. Da eine Psychotherapie i.d.R. bewilligungspflichtig ist, wird hier auch ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrem Kostenträger gestellt.
Sobald der Kostenträger die Übernahme der Kosten zusagt, kann mit den eigentlichen Therapiesitzungen begonnen werden. Diese finden wöchentlich um die gleiche Zeit statt und dauern jeweils 50 Minuten. Der Umfang der Therapiestunden richtet sich nach Bedarf und Notwendigkeit. Dabei umfasst eine Kurzzeittherapie bis zu 24 Sitzungen, und eine Langzeittherapie bis zu 60 bzw. 100 Sitzungen.
Einer Psychotherapie gehen bis zu drei Sprechstunden sowie bis zu fünf probatorische Sitzungen voran. Diese ersten Stunden werden i.d.R. ohne weiteres von Privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfe übernommen.
Die Sprechstunden dienen der Diagnostik, der Feststellung ob eine Psychotherapie angezeigt ist sowie der Klärung der für Sie geeigneten Therapieform. Bei den Sprechstunden handelt es sich zunächst um unverbindliche Termine, die ein gegenseitiges Kennenlernen ermöglichen und damit die Entscheidungsgrundlage bezüglich einer anschließenden Psychotherapie schaffen.
Für den Fall, dass die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Sie geeignet ist und wir uns für eine gemeinsame Therapie entscheiden, wird zu den probatorischen Sitzungen übergegangen. In diesem Zeitraum bereiten wir uns auf eine therapeutische Zusammenarbeit vor. Da eine Psychotherapie i.d.R. bewilligungspflichtig ist, wird hier auch ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrem Kostenträger gestellt.
Sobald der Kostenträger die Übernahme der Kosten zusagt, kann mit den eigentlichen Therapiesitzungen begonnen werden. Diese finden wöchentlich um die gleiche Zeit statt und dauern jeweils 50 Minuten. Der Umfang der Therapiestunden richtet sich nach Bedarf und Notwendigkeit. Dabei umfasst eine Kurzzeittherapie bis zu 24 Sitzungen, und eine Langzeittherapie bis zu 60 bzw. 100 Sitzungen.
Psychologin (M. Sc. Psych.) und Psychologische Psychotherapeutin
Studium der Psychologie an der Universität Regensburg (Abschluss mit Master of Science in Psychologie, 2016)
Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin am Centrum für Integrative Psychotherapie (CIP GmbH, München) sowie am Lehrinstitut für Psychotherapie und Psychoanalyse München (LPM gGmbH, München) (Abschluss mit Approbation/ Eintrag ins Arztregister, 2021)
Psychoonkologische Tätigkeiten im Krankenhaus Barmherzige Brüder (2017) sowie im Krankenhaus St. Josef in Regensburg (2018-2019)
Psychotherapeutische Tätigkeit im Bezirksklinikum Regensburg (2017-2018)
Ambulante psychotherapeutische Tätigkeit im Rahmen der Weiterbildung (2018-2022)
Anstellung als Psychologische Psychotherapeutin in der psychotherapeutischen Praxis von Dipl.-Psych. Tanja Schmidt (2022-2024)
Ambulante psychotherapeutische Tätigkeit in eigener Privatpraxis (seit 2025)
Grundausbildung in Themenzentrierter Interaktion nach Ruth Cohn (Abschluss mit Zertifikat, 2017)
Diverse Fachtagungen und Seminare, u.a. zum Verständnis von Träumen und Körperpsychotherapie (Focusing nach E. T. Gendlin und Somatic Experiencing nach Dr. P. A. Levine)
In Weiterbildung zur Zusatzqualifikation „Gruppentherapie für Erwachsene“
Studium der Psychologie an der Universität Regensburg (Abschluss mit Master of Science in Psychologie, 2016)
Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin am Centrum für Integrative Psychotherapie (CIP GmbH, München) sowie am Lehrinstitut für Psychotherapie und Psychoanalyse München (LPM gGmbH, München) (Abschluss mit Approbation/ Eintrag ins Arztregister, 2021)
Psychoonkologische Tätigkeiten im Krankenhaus Barmherzige Brüder (2017) sowie im Krankenhaus St. Josef in Regensburg (2018-2019)
Psychotherapeutische Tätigkeit im Bezirksklinikum Regensburg (2017-2018)
Ambulante psychotherapeutische Tätigkeit im Rahmen der Weiterbildung (2018-2022)
Anstellung als Psychologische Psychotherapeutin in der psychotherapeutischen Praxis von Dipl.-Psych. Tanja Schmidt (2022-2024)
Ambulante psychotherapeutische Tätigkeit in eigener Privatpraxis (seit 2025)
Grundausbildung in Themenzentrierter Interaktion nach Ruth Cohn (Abschluss mit Zertifikat, 2017)
Diverse Fachtagungen und Seminare, u.a. zum Verständnis von Träumen und Körperpsychotherapie (Focusing nach E. T. Gendlin und Somatic Experiencing nach Dr. P. A. Levine)
In Weiterbildung zur Zusatzqualifikation „Gruppentherapie für Erwachsene“
Die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie zählt zu den sog. „Richtlinienverfahren“, welche aufgrund ihrer nachgewiesenen Wirksamkeit von den Krankenversicherungen anerkannt werden. Weitere Richtlinienverfahren bestehen in der Verhaltenstherapie, der Systemischen Therapie sowie der Analytischen Psychotherapie.
Die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sieht psychische Erkrankungen als Folge von inneren Konflikten. In Konflikt stehen dabei gegenläufige Emotionen, Wünsche oder Ziele. Diese meist unbewussten inneren Konflikte sind i.d.R. bereits in einer frühen Lebensphase entstanden. Sie können jedoch häufig über weite Strecken durch bestimmte Erlebens- und Verhaltensmuster kompensiert werden. Zu Leidensdruck und psychischen Störungen kann es ggf. dann kommen, wenn diese Muster nicht mehr passend für eine spätere Lebensphase sind und daher eher schaden als nutzen.
Ziel der Behandlung ist es, die der Symptomatik zugrundeliegenden unbewussten Konflikte zu erkennen, sich mit ihnen auseinanderzusetzen sowie die zugehörigen Gefühle zu erleben und zu integrieren. Auf diese Weise werden PatientInnen in der Psychotherapie dabei unterstützt, Veränderungen in ihrem Erleben und Verhalten zu erreichen, und so den Leidensdruck zu reduzieren.
Die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie zählt zu den sog. „Richtlinienverfahren“, welche aufgrund ihrer nachgewiesenen Wirksamkeit von den Krankenversicherungen anerkannt werden. Weitere Richtlinienverfahren bestehen in der Verhaltenstherapie, der Systemischen Therapie sowie der Analytischen Psychotherapie.
Die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sieht psychische Erkrankungen als Folge von inneren Konflikten. In Konflikt stehen dabei gegenläufige Emotionen, Wünsche oder Ziele. Diese meist unbewussten inneren Konflikte sind i.d.R. bereits in einer frühen Lebensphase entstanden. Sie können jedoch häufig über weite Strecken durch bestimmte Erlebens- und Verhaltensmuster kompensiert werden. Zu Leidensdruck und psychischen Störungen kann es ggf. dann kommen, wenn diese Muster nicht mehr passend für eine spätere Lebensphase sind und daher eher schaden als nutzen.
Ziel der Behandlung ist es, die der Symptomatik zugrundeliegenden unbewussten Konflikte zu erkennen, sich mit ihnen auseinanderzusetzen sowie die zugehörigen Gefühle zu erleben und zu integrieren. Auf diese Weise werden PatientInnen in der Psychotherapie dabei unterstützt, Veränderungen in ihrem Erleben und Verhalten zu erreichen, und so den Leidensdruck zu reduzieren.
Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Private Krankenversicherungen erstatten i.d.R. die Kosten einer Psychotherapie. Die tatsächliche Kostenübernahme hängt jedoch von Ihrem individuellen Vertrag ab. Außerdem ist Psychotherapie i.d.R. beihilfefähig, jedoch kann es auch hier Abweichungen geben.
Es wird empfohlen, sich vorab bei Ihrem Kostenträger über die Tarifbedingungen Ihres Versicherungsvertrages bzw. die Beihilferegelungen zu informieren und abzuklären, ob und inwieweit die Therapiekosten erstattet werden.
Die ersten Sitzungen werden i.d.R. ohne weiteres von Privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfe übernommen.
Selbstverständlich ist es auch möglich, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu übernehmen. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn Sie jegliche Datenübermittlung an die Krankenversicherung vermeiden möchten. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Sie als SelbstzahlerIn an keine Bewilligungskontingente der Krankenversicherung gebunden sind, und die Therapie somit freier an Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst werden kann. Darüber hinaus ist es über diese Option auch gesetzlich Versicherten möglich, lange Wartezeiten zu vermeiden, welche oft in Praxen entstehen, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen und stark ausgelastet sind. Die Therapiekosten sind unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.
Die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis werden nur in Ausnahmefällen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Bitte erkundigen Sie sich deshalb vorab bei Ihrer Krankenkasse.
Derzeit können leider keine Therapien im Kostenerstattungsverfahren angeboten werden.
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